Unser Verständnis: Management Reporting und Überleitung ukrainischen Handelsrechts zu HGB bzw. IFRS
Die den entsprechenden internen Reporting Standards bzw. gesetzlichen Vorschriften entsprechende korrekte Transformation der ukrainischen Rechnungslegungsdaten.
Hiesige Komplikation: Die verzerrte ukrainische Rechnungslegung erschwert eine den westlichen Standards entsprechende Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Die ukrainische Buchhaltung leistet häufig mehr den steuerlichen Vorschriften als den handelsrechtlichen Standards Folge. Darüber hinaus werden viele Transaktionen, die wirtschaftlich bereits vollendet sind, in der Buchhaltung wegen fehlender Dokumente nicht abgebildet und verzerren so das wirtschaftliche Bild des Unternehmens.Eine Überleitung zu westlicher Rechnungslegung ist daher von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit für die Finanzanalyse.
Unsere Lösung: Transparente Überleitung mit maximaler Compliance
Mit unseren Finanzexperten erstellen wir eine komplette Überleitung zu westlicher Rechnungslegung oder wenden auch die spezifischen Regelungen an, die Ihr Unternehmen in den internen Rechnungslegungs-Standards definiert hat.Im Falle von Überleitungen zu HGB/UGB bzw. IFRS kooperieren wir mit deutschen bzw. österreichischen Wirtschaftprüfern, so dass dadurch eine sachgerechte (d.h. den Zielvorschriften entsprechende) Aufarbeitung der ukrainischen Rechnungslegungsdaten gewährleistet wird.


